ErwGr. 3

REG_2024_3234 · zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/1115 hinsichtlich der Bestimmungen zum Geltungsbeginn

Die Kommission hat erhebliche Schritte unternommen, um die Anwendung der Verordnung (EU) 2023/1115 in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und Interessenträgern zu erleichtern. Insbesondere enthält der Leitfaden zur Verordnung (EU) 2023/1115 über entwaldungsfreie Erzeugnisse Leitlinien für Marktteilnehmer, Händler und zuständige Behörden zu den wichtigsten Verpflichtungen gemäß der Verordnung (EU) 2023/1115 und präzisiert unter anderem die Auslegung des Begriffs „landwirtschaftliche Nutzung“, insbesondere in Bezug auf die Umwandlung von Wäldern in Flächen, deren Zweck nicht landwirtschaftliche Nutzung ist, wie vom Europäischen Parlament und dem Rat gefordert.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 23.12.2024

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