ErwGr. 10

REG_2024_398 · zur Änderung des Anhangs II der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Höchstgehalte an Rückständen von Haloxyfop in oder auf bestimmten Erzeugnissen

Die Behörde zog den Schluss, dass die geltenden RHG für Haloxyfop in Sojabohnen und die vorgeschlagenen Einfuhrtoleranzen für diesen Wirkstoff bei Rapssamen und Leinsamen sowie die geltenden CXL für Zwiebeln und Sonnenblumenkerne aller Voraussicht nach kein Risiko für die Verbraucher darstellen. Sie stellte jedoch fest, dass in Anbetracht der jüngsten Verzehrdaten und Datenanforderungen für Sojabohnen und Sonnenblumenkerne nicht alle Informationen vorliegen und eine weitere Prüfung durch Risikomanager erforderlich ist. (7)

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 30.01.2024

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