ErwGr. 8

REG_2024_568 · über die an die Europäische Arzneimittel-Agentur zu entrichtenden Gebühren und Entgelte, zur Änderung der Verordnungen (EU) 2017/745 und (EU) 2022/123 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 658/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EG) Nr. 297/95 des Rates

Bei den an die Agentur zu entrichtenden Gebühren wird den komplexen Bewertungen Rechnung getragen, die die Agentur durchführt und die zur Erlangung und Aufrechterhaltung einer Unionszulassung erforderlich sind. Es ist angebracht, die Beiträge der zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten sowie die ihnen entstandenen Kosten anzuerkennen. Insbesondere ist es ist angebracht, die durch multinationale Bewertungsteams erzielten Synergieeffekte anzuerkennen und die gemeinsamen Bemühungen dieser Teams zu unterstützen. Die Kommission und die Agentur überwachen daher die Entwicklungen und legen fest, welche Änderungen an der Vergütungsstruktur der Mitgliedstaaten notwendig wären.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 14.02.2024

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