ErwGr. 6

REG_2024_568 · über die an die Europäische Arzneimittel-Agentur zu entrichtenden Gebühren und Entgelte, zur Änderung der Verordnungen (EU) 2017/745 und (EU) 2022/123 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 658/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EG) Nr. 297/95 des Rates

Infolge der COVID-19-Pandemie und einer Zunahme von Initiativen im Gesundheitsbereich auf Unionsebene ist die Agentur mit einer stets wachsenden Arbeitsbelastung konfrontiert, die zu einem zusätzlichen Bedarf an personellen und finanziellen Ressourcen führen kann. Der zusätzliche Arbeitsaufwand sollte, wie in der Verordnung (EG) Nr. 726/2004 vorgesehen, mit angemessenen Finanzmitteln einhergehen, um unter anderem sicherzustellen, dass die Agentur ihre Verpflichtungen und Transparenzzusagen erfüllen kann.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 14.02.2024

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