ErwGr. 6

REG_2024_765 · zur Änderung der Verordnung (EU, Euratom) 2020/2093 zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2021 bis 2027

Aufgrund des rechtswidrigen Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine herrscht wieder Krieg auf europäischem Boden. Die Union wird die Ukraine weiterhin so lange wie nötig unterstützen und ihr entschlossen auf ihrem europäischen Weg beistehen. Zu diesem Zweck haben das Europäische Parlament und der Rat die Verordnung (EU) 2024/792 des Europäischen Parlaments und des Rates (Ukraine-Fazilität) (3) erlassen, um die makrofinanzielle Stabilität, den Wiederaufbau und die Modernisierung der Ukraine sowie deren Reformanstrengungen auf ihrem Weg zum Beitritt zur Union zu unterstützen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 29.02.2024

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