ErwGr. 13

REG_2024_795 · zur Einrichtung der Plattform „Strategische Technologien für Europa“ (STEP) und zur Änderung der Richtlinie 2003/87/EG und der Verordnungen (EU) 2021/1058, (EU) 2021/1056, (EU) 2021/1057, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) 2021/1060, (EU) 2021/523, (EU) 2021/695, (EU) 2021/697 und (EU) 2021/241

Die STEP sollte wirksam, effizient, fair und transparent umgesetzt werden. Zu diesem Zweck sollte die Kommission mit der Vergabe und Förderung des Souveränitätssiegels, der Verwaltung einer neuen, öffentlich zugänglichen Website (im Folgenden „Souveränitätsportal“) und der Kontaktpflege mit den zuständigen nationalen Behörden und Interessenträgern, die für die Verwirklichung der STEP-Ziele relevant sind, betraut werden. Die Kommission sollte außerdem Konsistenz, Kohärenz, Synergien und Komplementarität zwischen den Programmen der Union, die zu den STEP-Zielen beitragen, fördern.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 29.02.2024

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