ErwGr. 14

REG_2024_795 · zur Einrichtung der Plattform „Strategische Technologien für Europa“ (STEP) und zur Änderung der Richtlinie 2003/87/EG und der Verordnungen (EU) 2021/1058, (EU) 2021/1056, (EU) 2021/1057, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) 2021/1060, (EU) 2021/523, (EU) 2021/695, (EU) 2021/697 und (EU) 2021/241

Die Kommission sollte das Souveränitätsportal einrichten, auf dem sie über die verfügbare Unterstützung für Projekte, die zu den STEP-Zielen beitragen, informiert. Um auf die Erfordernisse von Unternehmen und Projektträgern, die Mittel für STEP-Projekte im Rahmen von Finanzierungsprogrammen der Union beantragen, einzugehen, sollten die Finanzierungsmöglichkeiten für STEP-Investitionen, die im Rahmen des Unionshaushalts zur Verfügung stehen, auf dem Souveränitätsportal auf leicht zugängliche und benutzerfreundliche Weise angezeigt werden. Bereitgestellt werden sollten auch Informationen über Programme der Union unter direkter Mittelverwaltung wie Horizont Europa, den Europäischen Verteidigungsfonds, den Innovationsfonds, das Programm „Digitales Europa“ und das Programm „EU4Health“ sowie über andere Finanzierungsquellen der Union, beispielsweise InvestEU, die Aufbau- und Resilienzfazilität, den EFRE, den Kohäsionsfonds, den ESF + und den Fonds für einen gerechten Übergang. Darüber hinaus sollte das Souveränitätsportal dazu beitragen, dass Investoren leichter auf STEP-Investitionen aufmerksam werden, indem die Projekte aufgeführt werden, denen ein Souveränitätssiegel zuerkannt wurde. Auf dem Souveränitätsportal sollten auch die zuständigen nationalen Behörden aufgeführt werden, die als Kontaktstellen für die Durchführung der Plattform auf nationaler Ebene fungieren. Die Kommission sollte sicherstellen, dass sich das Souveränitätsportal mit ähnlichen Plattformen ergänzt, und Überregulierung und Verwaltungsaufwand verhindern.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 29.02.2024

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