ErwGr. 11

REG_2024_795 · zur Einrichtung der Plattform „Strategische Technologien für Europa“ (STEP) und zur Änderung der Richtlinie 2003/87/EG und der Verordnungen (EU) 2021/1058, (EU) 2021/1056, (EU) 2021/1057, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) 2021/1060, (EU) 2021/523, (EU) 2021/695, (EU) 2021/697 und (EU) 2021/241

Darüber hinaus sollte ein „Souveränitätssiegel“ an Projekte vergeben werden, die zu den STEP-Zielen beitragen, sofern das Projekt bewertet wurde und die Mindestqualitätsanforderungen – insbesondere die Förderfähigkeits-, Ausschluss- und Vergabekriterien – erfüllt, die in einer Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen im Rahmen von Horizont Europa, des Europäischen Verteidigungsfonds, des Innovationsfonds, des Programms EU4Health oder des Programms „Digitales Europa“ festgelegt wurden, unabhängig davon, ob das Projekt im Rahmen eines dieser Instrumente Finanzmittel erhalten hat. Diese Mindestqualitätsanforderungen werden im Hinblick auf die Ermittlung hochwertiger Projekte festgelegt. Das Souveränitätssiegel sollte im Einklang mit den jeweiligen Förderfähigkeitskriterien vergeben werden, die in den Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen der betreffenden Programme festgelegt sind und die geografische Einschränkungen umfassen können, sofern dies angebracht und in den entsprechenden für diese Programme geltenden Rechtsakten vorgesehen ist. Bei der Ausarbeitung des Geltungsbereichs der Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen, denen ein Souveränitätssiegel zuerkannt werden könnte, sollte die Kommission gegebenenfalls festlegen, dass in den Projektvorschlägen angegeben sein muss, inwiefern sie zur Stärkung und Strukturierung lokaler Netzwerke industrieller Akteure und zur Schaffung von Arbeitsplätzen beitragen sollen. Diese Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen sollten – falls möglich und angezeigt – kontinuierlich geöffnet sein. Das Souveränitätssiegel sollte als Qualitätssiegel verwendet werden, um Projekte dabei zu unterstützen, öffentliche und private Investitionen anzuziehen, indem der Beitrag dieser Projekte zu den STEP-Zielen bescheinigt wird. Darüber hinaus sollte das Souveränitätssiegel insbesondere durch die Erleichterung kumulativer oder kombinierter Finanzierungen aus mehreren Unionsinstrumenten einen besseren Zugang zu Unionsmitteln fördern. Den Mitgliedstaaten sollte außerdem nahegelegt werden, das Souveränitätssiegel bei der Gewährung finanzieller Unterstützung durch ihre eigenen Programme zu berücksichtigen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 29.02.2024

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