ErwGr. 8

REG_2024_795 · zur Einrichtung der Plattform „Strategische Technologien für Europa“ (STEP) und zur Änderung der Richtlinie 2003/87/EG und der Verordnungen (EU) 2021/1058, (EU) 2021/1056, (EU) 2021/1057, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) 2021/1060, (EU) 2021/523, (EU) 2021/695, (EU) 2021/697 und (EU) 2021/241

Der Umfang der für den ökologischen und digitalen Wandel erforderlichen Investitionen erfordert eine vollständige Mobilisierung der im Rahmen der bestehenden Programme der Union verfügbaren Mittel, einschließlich derjenigen, die eine Haushaltsgarantie für Finanzierungen und Investitionen gewähren, sowie die Umsetzung von Finanzierungsinstrumenten und Mischfinanzierungsmaßnahmen. Diese Mittel sollten flexibler eingesetzt werden, um kritische Technologien in strategischen Sektoren zeitnah und gezielt zu unterstützen. Daher sollte eine Plattform für strategische Technologien für Europa (im Folgenden „STEP“) eingerichtet werden, um eine Antwort auf den Investitionsbedarf der Union zu geben, indem sie dazu beiträgt, die bestehenden Unionsmittel besser in kritische Investitionen (unter anderem in unionsweite und grenzübergreifende Projekte) zur Unterstützung der Entwicklung bzw. Herstellung kritischer Technologien in strategischen Bereichen zu lenken, wobei sie zugleich für den Fortbestand gleicher Wettbewerbsbedingungen im Binnenmarkt sorgt, und den Zusammenhalt wahrt und die zum Ziel hat, eine geografisch ausgewogene Verteilung der im Rahmen der Plattform finanzierten Projekte im Einklang mit den jeweiligen Programmmandaten zu erreichen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 29.02.2024

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