ErwGr. 26

REG_2024_886 · zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 260/2012 und (EU) 2021/1230 und der Richtlinien 98/26/EG und (EU) 2015/2366 im Hinblick auf Echtzeitüberweisungen in Euro

Um zu verhindern, dass von Zahlungskonten von gezielten finanziellen restriktiven Maßnahmen unterliegenden Personen oder Organisationen Echtzeitüberweisungen in Auftrag gegeben werden, und um die auf diese Zahlungskonten überwiesenen Gelder sofort einfrieren zu können, sollten die Zahlungsdienstleister — unverzüglich nachdem eine neue gezielte finanzielle restriktive Maßnahme in Kraft getreten ist ihre Zahlungsdienstnutzer unverzüglich einer Überprüfung unterziehen. Diese Verpflichtung sollte für alle Zahlungsdienstleister gelten, die Echtzeitüberweisungen in Euro versenden oder entgegennehmen, wodurch gewährleistet wird, dass alle Zahlungsdienstleister ihren Verpflichtungen, die sich aus gezielten finanziellen restriktiven Maßnahmen ergeben, wirksam nachkommen. Die Verpflichtung der Zahlungsdienstleister, regelmäßig zu überprüfen, ob es sich bei ihren Zahlungsdienstnutzern um gezielten finanziellen restriktiven Maßnahmen unterliegende Personen oder Organisationen handelt, beeinträchtigt nicht die Handlungen, die die Zahlungsdienstleister vornehmen können sollten, um die Rechtsvorschriften der Union zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, insbesondere deren risikobasierte Anforderungen, einzuhalten, um anderen restriktiven Maßnahmen als dem Einfrieren von Vermögenswerten oder eines Verbots der Bereitstellung von Geldern oder wirtschaftlichen Ressourcen, die gemäß Artikel 215 AEUV erlassen wurden, zu entsprechen oder um restriktiven Maßnahmen, die nicht gemäß Artikel 215 AEUV erlassen wurden, zu entsprechen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 28.03.2024

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich ErwGr. 26 REG_2024_886 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich ErwGr. 26 REG_2024_886 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.