ErwGr. 34

REG_2024_903 · über Maßnahmen für ein hohes Maß an Interoperabilität des öffentlichen Sektors in der Union (Verordnung für ein interoperables Europa)

Das Portal für ein interoperables Europa sollte auf der Grundlage bestehender Initiativen entwickelt und als leicht zugänglicher Bezugspunkt für Interoperabilitätslösungen, Bewertungen, das vorhandene Wissen und die Gemeinschaft eingerichtet werden. Das Portal sollte als Verbindung zu offiziellen Quellen eingerichtet werden und für Beiträge aus der durch die vorliegende Verordnung eingerichteten Gemeinschaft für ein interoperables Europa offen sein.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 22.03.2024

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich ErwGr. 34 REG_2024_903 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich ErwGr. 34 REG_2024_903 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

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