ErwGr. 35

REG_2024_903 · über Maßnahmen für ein hohes Maß an Interoperabilität des öffentlichen Sektors in der Union (Verordnung für ein interoperables Europa)

Das Portal für ein interoperables Europa sollte Interoperabilitätslösungen öffentlich zugänglich und auffindbar machen, die den EIF-Grundsätzen der Offenheit, Zugänglichkeit, technischen Neutralität, Weiterverwendbarkeit, Sicherheit und des Schutzes der Privatsphäre entsprechen. Es sollte klar unterschieden werden zwischen Lösungen für ein interoperables Europa, die vom Beirat empfohlen werden, und anderen Interoperabilitätslösungen wie den von öffentlichen Verwaltungen proaktiv zur Weiterverwendung weitergegebenen Lösungen, den mit Unionspolitiken verknüpften Lösungen und einschlägigen Lösungen von nationalen Portalen. Anwendungsfälle im Portal für ein interoperables Europa sollten nach unterstütztem Land oder nach Art des unterstützten öffentlichen Dienstes abfragbar sein. Der Beirat sollte dazu konsultiert werden, wie Lösungen im Portal für ein interoperables Europa kategorisiert werden sollen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 22.03.2024

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich ErwGr. 35 REG_2024_903 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich ErwGr. 35 REG_2024_903 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.