ErwGr. 33

REG_2024_903 · über Maßnahmen für ein hohes Maß an Interoperabilität des öffentlichen Sektors in der Union (Verordnung für ein interoperables Europa)

Zahlreiche Interoperabilitätsspezifikationen, die vom öffentlichen Sektor verwendet werden, könnten aus bestehendem Unionsrecht abgeleitet werden. Es ist daher notwendig, eine Verbindung zwischen allen Spezifikationen für transeuropäische digitale öffentliche Dienste herzustellen, die nach dem Unionsrecht verbindlich sind. Für die Durchführungsbehörden ist es nicht immer einfach, die Anforderungen in dem neuesten und maschinenlesbaren Format zu finden. Eine zentrale Zugangsstelle in Form des Portals für ein interoperables Europa und klare Vorschriften für die Metadaten der mit diesen Anforderungen verbundenen Informationen sollen öffentlichen Stellen dabei helfen, ihre digitalen Diensteinfrastrukturen mit den bestehenden und künftigen Vorschriften in Einklang zu bringen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 22.03.2024

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich ErwGr. 33 REG_2024_903 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich ErwGr. 33 REG_2024_903 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.