ErwGr. 3

REG_2025_1047 · zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/1803 in Bezug auf International Financial Reporting Standard 9 und International Financial Reporting Standard 7

Mit den Änderungen wird die Einstufung finanzieller Vermögenswerte in Bezug auf Umwelt-, Sozial- und Governance- (im Folgenden „ESG“) und ähnliche Merkmale sowie die Erfüllung von Verbindlichkeiten mithilfe elektronischer Zahlungssysteme präzisiert. Zudem werden Angabepflichten eingeführt, um im Interesse der Anleger für mehr Transparenz in Bezug auf Finanzinvestitionen in Eigenkapitalinstrumente, die zum beizulegenden Zeitwert erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis bewertet werden, und auf Finanzinstrumente mit ungewissen — etwa an ESG-bezogene Ziele gebundenen — Merkmalen zu sorgen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 28.05.2025

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