ErwGr. 4

REG_2025_1047 · zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/1803 in Bezug auf International Financial Reporting Standard 9 und International Financial Reporting Standard 7

Mit diesen Änderungen sollen Kredite mit ESG-bezogenen Merkmalen gefördert werden, indem die Möglichkeit geschaffen wird, sie je nach Geschäftsmodell entweder zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zum beizulegenden Zeitwert erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis zu bewerten, sofern sie das Zahlungsstromkriterium (Solely Payments of Principal and Interest, SPPI) erfüllen. So sollen die Rechnungslegungsvorschriften Maßnahmen für einen wirtschaftlichen Wandel, mit denen der europäische Grüne Deal vorangebracht wird, unterstützen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 28.05.2025

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