ErwGr. 10

REG_2025_1090 · zur Änderung des Anhangs XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich N,N-Dimethylacetamid (DMAC) und 1-Ethylpyrrolidin-2-on (NEP)

Im Einklang mit der Richtlinie 2000/39/EG der Kommission (5) wurde auf Unionsebene ein Arbeitsplatz-Richtgrenzwert von 36 mg/m3 für DMAC festgelegt, der gemäß der Richtlinie (EU) 2022/431 des Europäischen Parlaments und des Rates (6) zu einem verbindlichen Arbeitsplatz-Richtgrenzwert wurde. Der RAC kam zu dem Schluss, dass der 1994 ausgearbeitete Richtgrenzwert (7) veraltet ist und über den vom RAC vorgeschlagenen DNEL-Werten liegt. Es gibt keinen verbindlichen Arbeitsplatz-Richtgrenzwert für NEP.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 03.06.2025

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