ErwGr. 5

REG_2025_1090 · zur Änderung des Anhangs XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich N,N-Dimethylacetamid (DMAC) und 1-Ethylpyrrolidin-2-on (NEP)

Am 13. März 2023 hat der Ausschuss für Risikobeurteilung (im Folgenden „RAC“) der Agentur seine Stellungnahme (4) verabschiedet, in der er bestätigte, dass ein Risiko für die menschliche Gesundheit besteht, welches bei mehreren industriellen und professionellen Verwendungen von DMAC und NEP nicht angemessen beherrscht wird; ferner kam er darin zu dem Schluss, dass die vorgeschlagene Beschränkung — in der von ihm geänderten Fassung — im Hinblick auf ihre Wirksamkeit bei der Risikoreduktion, ihre Durchführbarkeit und ihre Überwachbarkeit die am besten geeignete unionsweite Maßnahme sei, um den ermittelten Risiken durch die Exposition gegenüber DMAC und NEP zu begegnen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 03.06.2025

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