Art. 1 – Gegenstand

REG_2025_12 · über die Erhebung und Übermittlung vorab übermittelter Fluggastdaten zur Verbesserung und Erleichterung der Kontrollen an den Außengrenzen, zur Änderung der Verordnungen (EU) 2018/1726 und (EU) 2019/817 sowie zur Aufhebung der Richtlinie 2004/82/EG des Rates

Zur Verbesserung und Erleichterung der Wirksamkeit und Effizienz von Grenzübertrittskontrollen an den Außengrenzen und zur Bekämpfung der illegalen Einwanderung werden in dieser Verordnung Vorschriften festgelegt über
a)die Erhebung von vorab zu übermittelnden Fluggastdaten (im Folgenden „API-Daten“) durch Fluggesellschaften;
b)die Übermittlung von API-Daten durch die Fluggesellschaften an den Router;
c)die Übertragung von API-Daten vom Router an die zuständigen Grenzbehörden
Diese Verordnung lässt die Verordnungen (EU) 2016/679 und (EU) 2018/1725 unberührt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 14.01.2025

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