Art. 19 – Informationen für Fluggäste

REG_2025_12 · über die Erhebung und Übermittlung vorab übermittelter Fluggastdaten zur Verbesserung und Erleichterung der Kontrollen an den Außengrenzen, zur Änderung der Verordnungen (EU) 2018/1726 und (EU) 2019/817 sowie zur Aufhebung der Richtlinie 2004/82/EG des Rates

Im Einklang mit Artikel 13 der Verordnung (EU) 2016/679 stellen die Fluggesellschaften den Fluggästen auf Flügen, die unter diese Verordnung fallen, Informationen über den Zweck der Erhebung ihrer personenbezogenen Daten, die Art der erhobenen personenbezogenen Daten, die Empfänger der personenbezogenen Daten und die Mittel zur Ausübung ihrer Rechte als betroffene Personen zur Verfügung.
Diese Informationen werden den Fluggästen zum Zeitpunkt der Buchung und zum Zeitpunkt des Check-in schriftlich und in einem leicht zugänglichen Format mitgeteilt, unabhängig davon, mit welchem Mittel die personenbezogenen Daten zum Zeitpunkt des Check-in gemäß Artikel 5 erhoben werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 14.01.2025

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