ErwGr. 5

REG_2025_12 · über die Erhebung und Übermittlung vorab übermittelter Fluggastdaten zur Verbesserung und Erleichterung der Kontrollen an den Außengrenzen, zur Änderung der Verordnungen (EU) 2018/1726 und (EU) 2019/817 sowie zur Aufhebung der Richtlinie 2004/82/EG des Rates

Für ein so weit wie möglich einheitliches Vorgehen sowohl auf Unionsebene als auch auf internationaler Ebene und angesichts der auf internationaler Ebene geltenden Vorschriften für die Erhebung von API-Daten sollte der mit dieser Verordnung geschaffene aktualisierte Rechtsrahmen den einschlägigen Verfahren Rechnung tragen, die international mit der Luftverkehrsbranche, etwa im Rahmen der Leitlinien der Weltzollorganisation, der Internationalen Luftverkehrs-Vereinigung und der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO), für vorab übermittelte Fluggastdaten vereinbart wurden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 14.01.2025

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