ErwGr. 6

REG_2025_1214 · zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/631 zur Gewährung zusätzlicher Flexibilität bei der Berechnung der Einhaltung der CO2-Emissionsnormen für neue Personenkraftwagen und neue leichte Nutzfahrzeuge durch die Hersteller für die Kalenderjahre 2025 bis 2027

Wegen der Dringlichkeit, eine zusätzliche Flexibilität für die Einhaltung der CO2-Vorschriften im Zeitraum 2025 bis 2027 zu schaffen und gleichzeitig die Anforderungen an die Verringerung der CO2-Emissionen sowohl für neue Personenkraftwagen als auch für neue leichte Nutzfahrzeuge beizubehalten, wird es als angemessen erachtet, sich auf die Ausnahme von der Achtwochenfrist gemäß Artikel 4 des dem Vertrag über die Europäische Union, dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union und dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft beigefügten Protokolls Nr. 1 über die Rolle der nationalen Parlamente in der Europäischen Union zu berufen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 19.06.2025

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