Art. 2

REG_2025_1227 · zur Änderung von Zöllen auf die Einfuhren bestimmter Waren, die ihren Ursprung in der Russischen Föderation und der Republik Belarus haben bzw. von dort ausgeführt werden

(1)Die Kommission überwacht die in der Union für die in Anhang II aufgeführten Waren geltenden Preise über einen Zeitraum von vier Jahren ab dem 21. Juni 2025.
(2)Falls die Preise der in Anhang II aufgeführten Waren das Preisniveau von 2024 während des in Absatz 1 genannten Zeitraums erheblich überschreiten, so bewertet die Kommission die Lage und ergreift alle geeigneten Maßnahmen, um diesem Preisanstieg entgegenzuwirken. Zu diesen Maßnahmen kann gegebenenfalls auch ein Vorschlag zur vorübergehenden Aussetzung der Zölle für diese Waren zählen, die ihren Ursprung in anderen Ländern als der Russischen Föderation oder der Republik Belarus haben und von dort ausgeführt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 20.06.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 2 REG_2025_1227 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Art. 2 REG_2025_1227 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.