Art. 6 – Speicherzeitraum und Löschung von API-Daten

REG_2025_13 · über die Erhebung und Übermittlung vorab übermittelter Fluggastdaten zur Verhütung, Aufdeckung, Ermittlung und Verfolgung von terroristischen Straftaten und schwerer Kriminalität und zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/818

Die Fluggesellschaften speichern die gemäß Artikel 4 erhobenen API-Daten für einen Zeitraum von 48 Stunden ab dem Zeitpunkt, zu dem der Router gemäß Artikel 5 Absatz 3 Buchstabe a Ziffer ii und Artikel 5 Absatz 3 Buchstabe b API-Daten zu allen Fluggästen und Besatzungsmitgliedern empfangen hat. Nach Ablauf dieses Zeitraums haben sie diese API-Daten unverzüglich und dauerhaft zu löschen; dies gilt unbeschadet der Möglichkeit für die Fluggesellschaften, die Daten im Einklang mit geltendem Recht zu speichern und zu nutzen, wenn dies für die normale Ausübung ihrer Geschäftstätigkeit erforderlich ist, sowie unbeschadet von Artikel 16 Absätze 1 und 3.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 08.01.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 6 REG_2025_13 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Art. 6 REG_2025_13 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.