Art. 9 – Der Router

REG_2025_13 · über die Erhebung und Übermittlung vorab übermittelter Fluggastdaten zur Verhütung, Aufdeckung, Ermittlung und Verfolgung von terroristischen Straftaten und schwerer Kriminalität und zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/818

(1)Gemäß den Artikeln 25 und 26 übernimmt die eu-LISA die Konzeption, die Entwicklung, das Hosting und die technische Verwaltung eines Routers, um die Übermittlung von verschlüsselten API-Daten und sonstigen PNR-Daten durch die Fluggesellschaften an die PNR-Zentralstellen im Einklang mit dieser Verordnung zu erleichtern.
(2)Der Router besteht aus: a) einer zentralen Infrastruktur, einschließlich einer Reihe technischer Komponenten, die den Empfang und die Übertragung von verschlüsselten API-Daten und sonstigen PNR-Daten ermöglichen; b) einem sicheren Kommunikationskanal zwischen der zentralen Infrastruktur und den PNR-Zentralstellen sowie einem sicheren Kommunikationskanal zwischen der zentralen Infrastruktur und den Fluggesellschaften für die Übermittlung und Übertragung von API-Daten und sonstigen PNR-Daten und für alle damit zusammenhängenden Mitteilungen, sowie für die Einfügung ausgewählter Flüge durch die Mitgliedstaaten gemäß Artikel 12 Absatz 4 in den Router und für alle damit zusammenhängenden Aktualisierungen; c) einem sicheren Kanal für den Empfang von Echtzeit-Flugverkehrsdaten.
(3)Unbeschadet des Artikels 10 der vorliegenden Verordnung werden erforderlichenfalls und soweit technisch möglich die technischen Komponenten des Web-Dienstes gemäß Artikel 13 der Verordnung (EU) 2017/2226, einschließlich Hardware- und Softwarekomponenten, des Zugangs für Beförderungsunternehmen gemäß Artikel 6 Absatz 2 Buchstabe k der Verordnung (EU) 2018/1240 und des Carrier Gateways gemäß Artikel 45c der Verordnung (EG) Nr. 767/2008, vom Router mitgenutzt und wiederverwendet. Die eu-LISA konzipiert den Router — soweit technisch und operativ möglich — in einer Weise, die im Einklang mit den Verpflichtungen steht, die den Fluggesellschaften aus den Verordnungen (EG) Nr. 767/2008, (EU) 2017/2226 und (EU) 2018/1240 erwachsen.
(4)Der Router extrahiert automatisch die Daten und stellt sie gemäß Artikel 39 dieser Verordnung dem durch Artikel 39 der Verordnung (EU) 2019/818 eingerichteten zentralen Speicher für Berichte und Statistiken (CRRS) zur Verfügung.
(5)Die eu-LISA konzipiert und entwickelt den Router so, dass bei jeder Übermittlung von API-Daten und sonstigen PNR-Daten von den Fluggesellschaften an den Router gemäß Artikel 5 und bei jeder Übertragung von API-Daten und sonstigen PNR-Daten vom Router an die PNR-Zentralstellen gemäß Artikel 12 und an den CRRS gemäß Artikel 39 Absatz 2 die Übertragung der API-Daten und sonstigen PNR-Daten mittels Ende-zu-Ende-Verschlüsselung erfolgt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 08.01.2025

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