Art. 1 – Gegenstand

REG_2025_1304 · über das Programm der Europäischen Atomgemeinschaft für Forschung und Ausbildung (2026-2027) in Ergänzung des Rahmenprogramms für Forschung und Innovation „Horizont Europa“ und zur Aufhebung der Verordnung (Euratom) 2021/765

Mit dieser Verordnung wird das Forschungs- und Ausbildungsprogramm der Europäischen Atomgemeinschaft für den Zeitraum vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2027 (im Folgenden „Euratom-Programm2026-2027“) eingerichtet, und es werden die Regeln für die Beteiligung an indirekten Maßnahmen im Rahmen des Euratom-Programms 2026-2027 und für die Verbreitung festgelegt, womit „Horizont Europa“ ergänzt wird.
Mit ihr werden die Ziele des Euratom-Programms2026-2027, die Mittelausstattung für den Zeitraum 2026-2027, die Formen der Finanzierung und die entsprechenden Finanzierungsbestimmungen festgelegt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 03.07.2025

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