ErwGr. 29

REG_2025_14 · über die Genehmigung und Marktüberwachung von nicht für den Straßenverkehr bestimmten mobilen Maschinen und Geräten, die auf öffentlichen Straßen verkehren, und zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/1020

Im Hinblick auf die Erleichterung der Umsetzung der harmonisierten Bestimmungen dieser Verordnung sollten die Mitgliedstaaten nach ihrem Inkrafttreten während der Übergangsfrist davon absehen, neue nationale technische Vorschriften für die Genehmigung von nicht für den Straßenverkehr bestimmten mobilen Maschinen und Geräten, die auf öffentlichen Straßen verkehren, zu erlassen, die nicht an die in dieser Verordnung festgelegten Vorschriften angeglichen sind. Die Übergangsfrist sollte nur für die Mitgliedstaaten gelten, in denen es während dieses Zeitraums bestehende oder neue nationale technische Vorschriften für die Genehmigung von nicht für den Straßenverkehr bestimmten mobilen Maschinen und Geräten, die auf öffentlichen Straßen verkehren, gibt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 08.01.2025

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