Art. 1 – Gegenstand

REG_2025_14 · über die Genehmigung und Marktüberwachung von nicht für den Straßenverkehr bestimmten mobilen Maschinen und Geräten, die auf öffentlichen Straßen verkehren, und zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/1020

(1)In dieser Verordnung werden technische Anforderungen, Verwaltungsanforderungen und Verfahren für EU-Typgenehmigungen, EU-Einzelgenehmigungen und das Inverkehrbringen aller neuen nicht für den Straßenverkehr bestimmten mobilen Maschinen und Geräte, die auf öffentlichen Straßen verkehren sollen, festgelegt.
(2)Ferner werden in dieser Verordnung Vorschriften und Verfahren für die Marktüberwachung von nicht für den Straßenverkehr bestimmten mobilen Maschinen und Geräten festgelegt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 08.01.2025

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