REG_2025_1494 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren
Mit dem Beschluss (GASP) 2025/1495 wird das Transaktionsverbot für Kredit- und Finanzinstitute und Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen aus Drittländern auf Organisationen ausgeweitet, die den Zweck der in der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 und der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 vorgesehenen Verbote in erheblichem Maße vereiteln. Durch die Ausweitung des Transaktionsverbots werden auch Finanzinstitute und Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen aus Drittländern erfasst, die den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine unterstützen, unter anderem indem sie Transaktionen abwickeln oder Ausfuhrfinanzierungen für Handelsgeschäfte bereitstellen, die die Zwecke der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 vereiteln. Mit dem Beschluss (GASP) 2025/1495 wird die Liste der Finanzinstitute aus Drittländern, die diesem Verbot unterliegen, durch zwei Einträge ergänzt. Schließlich gilt das Transaktionsverbot auch für juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen aus Drittländern, die keine Kredit- oder Finanzinstitute oder Unternehmen, die Kryptowerte-Dienstleistungen erbringen, sind, d. h. auch für Erdölhändler, die den Zweck der in den Artikeln 3m, 3n und 3s der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 vorgesehenen Verbote in erheblichem Maße vereiteln.
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