ErwGr. 21

REG_2025_1534 · über befristete Abweichungen von bestimmten Bestimmungen der Verordnungen (EU) 2017/2226 und (EU) 2016/399 in Bezug auf die schrittweise Inbetriebnahme des Einreise-/Ausreisesystems

Im Zusammenhang mit der Sicherstellung der Einhaltung der Bestimmungen der Verordnung (EU) 2017/2226 über die Änderung und die vorzeitige Löschung von Daten sollten die Mitgliedstaaten die unvollständigen Daten ergänzen, soweit dies angesichts der begrenzten Verfügbarkeit der im EES erfassten Datensätze während der schrittweisen Inbetriebnahme des EES möglich ist.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 23.07.2025

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