ErwGr. 22

REG_2025_1534 · über befristete Abweichungen von bestimmten Bestimmungen der Verordnungen (EU) 2017/2226 und (EU) 2016/399 in Bezug auf die schrittweise Inbetriebnahme des Einreise-/Ausreisesystems

Die durch die Verordnung (EU) 2019/1896 des Europäischen Parlaments und des Rates (10) eingerichtete Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache sollte während der schrittweisen Inbetriebnahme des EES nicht auf im EES erfasste Daten für Risikoanalysen und Schwachstellenbeurteilungen zugreifen, da die Daten unvollständig sind, was zu irreführenden Risikoanalysen und Schwachstellenbeurteilungen führen könnte.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 23.07.2025

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