ErwGr. 3

REG_2025_1914 · zur Änderung der Verordnungen (EU) 2021/1058 und (EU) 2021/1056 in Bezug auf spezifische Maßnahmen zur Bewältigung strategischer Herausforderungen im Rahmen der Halbzeitüberprüfung

Der Rechtsrahmen für kohäsionspolitische Programme sieht eine Halbzeitüberprüfung im Jahr 2025 vor, die eine zeitnahe und einzigartige Gelegenheit bietet, die Programme auf neue Herausforderungen und Chancen auszurichten, die Umsetzung zu beschleunigen und ihre Wirksamkeit zu erhöhen, um unbeschadet anderer Rechtsakte der Union oder des nächsten mehrjährigen Finanzrahmens sowohl bestehenden als auch neuen Prioritäten der Union Rechnung zu tragen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 19.09.2025

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