ErwGr. 6

REG_2025_1914 · zur Änderung der Verordnungen (EU) 2021/1058 und (EU) 2021/1056 in Bezug auf spezifische Maßnahmen zur Bewältigung strategischer Herausforderungen im Rahmen der Halbzeitüberprüfung

In Anbetracht der noch nie da gewesenen geopolitischen Instabilität und der Tatsache, dass die Union ihre Verteidigungsfähigkeit und die zivile Vorsorge sichern muss, sollten Mittel der Kohäsionspolitik rasch mobilisiert werden, um Investitionen in Verteidigungskapazitäten und Bevölkerungsschutz direkt zu unterstützen. Daher ist es notwendig, neue spezifische Ziele für die Unterstützung aus dem EFRE und dem Kohäsionsfonds festzulegen, um entsprechend dem Anwendungsbereich dieser Fonds und dem Grundsatz der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ sowie in Abstimmung mitregionalen und lokalen Gebietskörperschaften industrielle Kapazitäten im Verteidigungssektor zu finanzieren und Investitionen in widerstandsfähige Verteidigungsinfrastrukturen oder Infrastrukturen mit doppeltem Verwendungszweck zu ermöglichen, auch im Hinblick darauf, die militärische Mobilität zu fördern und die zivile Vorsorge, einschließlich Cybersicherheit und Bevölkerungsschutz, die nicht unbedingt mit Mobilität zusammenhängen, zu verbessern. Darüber hinaus sollte es auch möglich sein, die zivile Vorsorge als Teil territorialer Strategien oder Strategien für lokale Entwicklung zu fördern. Die industriellen Kapazitäten zur Förderung der Verteidigungsfähigkeit sollten sich auf die technologische Entwicklung und Herstellung von Verteidigungsgütern und von sonstigen Gütern für Verteidigungszwecke im Sinne der Verordnung (EU) 2025/1106 des Rates (8) beziehen, insbesondere auf die in Artikel 1 jener Verordnung genannten Güter. Die Mitgliedstaaten werden ermutigt, von der im derzeitigen Rechtsrahmen vorgesehenen Möglichkeit Gebrauch zu machen, die ihnen im Rahmen der geteilten Mittelverwaltung zugewiesenen Mittel freiwillig auf Programme mit Verteidigungs- und Sicherheitszielen mit direkter Mittelverwaltung zu übertragen. In diesem Zusammenhang würden durch Übertragungen auf die Mittelausstattung der Fazilität „Connecting Europe“ für militärische Mobilität koordinierte Maßnahmen entlang der Korridore für militärische Mobilität gewährleistet, die im Gemeinsamen Weißbuch der Hohen Vertreterin für Außen- und Sicherheitspolitik und der Kommission vom 19. März 2025 zur europäischen Verteidigung – Bereitschaft 2030 erwähnt sind. Bei der Unterstützung solcher Investitionen sollen die Mitgliedstaaten gegebenenfalls die in Artikel 9 der Verordnung (EU) 2021/697 des Europäischen Parlaments und des Rates (9) festgelegten Förderfähigkeitskriterien, die in Artikel 16 der Verordnung (EU) 2025/1106 festgelegten Förderfähigkeitsregeln oder die einschlägigen Bestimmungen der Programme für die europäische Verteidigungsindustrie berücksichtigen. Investitionen in Infrastruktur mit doppeltem Verwendungszweck und entsprechende Fähigkeiten sollte Vorrang eingeräumt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 19.09.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich ErwGr. 6 REG_2025_1914 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich ErwGr. 6 REG_2025_1914 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.