ErwGr. 11

REG_2025_202 · zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten für 2025 und 2026 für bestimmte Fischbestände in Unionsgewässern sowie für Fischereifahrzeuge der Union in bestimmten Nicht-Unionsgewässern und zur Änderung der Verordnung (EU) 2024/257 im Hinblick auf Fangmöglichkeiten für 2025

Für bestimmte Bestände bleibt das ICES-Gutachten mehrere Jahre gültig, und dieses Gutachten ist nach wie vor das beste verfügbare wissenschaftliche Gutachten für den gesamten Gutachtenzeitraum. In diesen Fällen sollten jährliche TACs für den gesamten Gutachtenzeitraum (im Folgenden „mehrjährige TAC“) festgesetzt werden. Wenn jedoch in diesem Zeitraum ein neues ICES-Gutachten vorliegt, sollte sichergestellt werden, dass die mehrjährige TAC weiterhin mit dem neuen Gutachten in Einklang steht. Darüber hinaus sollte sichergestellt werden, dass die jährlichen Abzüge von den Unionsquoten zur Berücksichtigung der Ausnahmen von der Anlandeverpflichtung mit den verfügbaren Daten übereinstimmen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 21.11.2025

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