ErwGr. 38

REG_2025_202 · zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten für 2025 und 2026 für bestimmte Fischbestände in Unionsgewässern sowie für Fischereifahrzeuge der Union in bestimmten Nicht-Unionsgewässern und zur Änderung der Verordnung (EU) 2024/257 im Hinblick auf Fangmöglichkeiten für 2025

Die Fischereikommission für den westlichen und mittleren Pazifik (Western and Central Pacific Fisheries Commission, WCPFC) hat auf ihrer Jahrestagung 2024 die für 2024 angenommenen Maßnahmen für 2025 beibehalten. Diese Maßnahmen sollten in Unionsrecht umgesetzt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 21.11.2025

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