ErwGr. 39

REG_2025_202 · zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten für 2025 und 2026 für bestimmte Fischbestände in Unionsgewässern sowie für Fischereifahrzeuge der Union in bestimmten Nicht-Unionsgewässern und zur Änderung der Verordnung (EU) 2024/257 im Hinblick auf Fangmöglichkeiten für 2025

Auf ihrer 46. Jahrestagung im Jahr 2024 hat die Organisation für die Fischerei im Nordwestatlantik (Northwest Atlantic Fisheries Organisation, NAFO) Fangmöglichkeiten für bestimmte Bestände im NAFO-Übereinkommensbereichs für 2025 verabschiedet. Darüber hinaus behielt sie für 2025 bestimmte Maßnahmen bei, die funktional mit den Fangmöglichkeiten für nördlichen Kurzflossen-Kalmar (Illex illecebrosus) in den NAFO-Untergebieten 3 und 4 und Gelbschwanzflunder (Limanda ferruginea) in den NAFO-Divisionen 3LNO verbunden sind, um die Beifänge von Nichtzielarten auf ein Minimum zu beschränken, und ohne die die Fangmöglichkeiten für diese Bestände zum Schutz der Nichtzielarten verringert werden müssten. Diese Maßnahmen sollten in Unionsrecht umgesetzt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 21.11.2025

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