ErwGr. 44

REG_2025_202 · zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten für 2025 und 2026 für bestimmte Fischbestände in Unionsgewässern sowie für Fischereifahrzeuge der Union in bestimmten Nicht-Unionsgewässern und zur Änderung der Verordnung (EU) 2024/257 im Hinblick auf Fangmöglichkeiten für 2025

TACs für Tiefseebestände, die in Anhang 35 des Handels- und Kooperationsabkommens für 2024 aufgeführt sind, wurden in die Verordnung (EU) 2024/257 aufgenommen, aber als „noch festzulegen“ gekennzeichnet. Die Verordnung (EU) 2024/257 sollte daher geändert werden, und die Fangmöglichkeiten für diese Bestände sollten in der in dem schriftlichen Protokoll genannten Höhe festgesetzt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 21.11.2025

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