ErwGr. 46

REG_2025_202 · zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten für 2025 und 2026 für bestimmte Fischbestände in Unionsgewässern sowie für Fischereifahrzeuge der Union in bestimmten Nicht-Unionsgewässern und zur Änderung der Verordnung (EU) 2024/257 im Hinblick auf Fangmöglichkeiten für 2025

Die Union und das Vereinigte Königreich haben vereinbart, dass bei der Befischung von Dornhai (Squalus acanthias) eine Höchstfanglänge von 100 cm eingehalten werden sollte, um zum Schutz eines durch fischereiliche Sterblichkeit besonders gefährdeten Teils dieses Bestandes die gezielte Befischung von Schwärmen geschlechtsreifer weiblicher Dornhaie zu bekämpfen. Die betreffende Maßnahme ist operativ an die TAC für den Bestand gekoppelt, da die Höhe der TAC allein ohne diese Maßnahme nicht bewirken würde, dass weibliche Dornhaie mit sehr jungem Nachwuchs, eine besonders gefährdete Teilpopulation, ausreichend geschützt sind. Diese maximale Größe sollte nur so lange gelten, bis ein delegierter Rechtsakt zur Einführung entsprechender Maßnahmen in Kraft tritt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 21.11.2025

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