ErwGr. 50

REG_2025_202 · zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten für 2025 und 2026 für bestimmte Fischbestände in Unionsgewässern sowie für Fischereifahrzeuge der Union in bestimmten Nicht-Unionsgewässern und zur Änderung der Verordnung (EU) 2024/257 im Hinblick auf Fangmöglichkeiten für 2025

Bei den bilateralen Konsultationen konnten sich die Union und Norwegen nicht auf den Zugang zu ihren jeweiligen Gewässern in Bezug auf zwei gemeinsam bewirtschaftete pelagische Bestände im Nordostatlantik einigen: Skandinavischer Atlantikhering (Clupea harengus) und Blauer Wittling (Micromesistius poutassou). Die Union und Norwegen werden die Beratungen so bald wie möglich wieder aufnehmen, um geeignete Zugangsregelungen zu finden. Bis zum Abschluss dieser Konsultationen über die Zugangsrechte sollten diese als „noch festzulegen“ gekennzeichnet werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 21.11.2025

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