ErwGr. 4

REG_2025_2041 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Belarus und der Beteiligung von Belarus an der Aggression Russlands gegen die Ukraine

In dem Beschluss (GASP) 2025/2040 wird es für angemessen erachtet, die Liste der Güter auszuweiten, die zur militärischen und technologischen Stärkung von Belarus oder zur Entwicklung seines Verteidigungs- und Sicherheitssektors beitragen könnten, indem die Liste um Güter ergänzt wird, die von Russland in seinem Angriffskrieg gegen die Ukraine verwendet wurden, sowie Güter hinzugefügt werden, die zur Entwicklung oder Herstellung der militärischen Systeme von Belarus beitragen, darunter elektronische Bauteile, Entfernungsmesser, zusätzliche Chemikalien für die Herstellung von Treibstoffen sowie zusätzliche Metalle, Oxide und Legierungen für militärische Systeme.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 23.10.2025

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