ErwGr. 7

REG_2025_2041 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Belarus und der Beteiligung von Belarus an der Aggression Russlands gegen die Ukraine

Angesichts des anhaltenden Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine, an dem Belarus beteiligt ist, sollte jede weitere Erbringung von Diensten für die Republik Belarus, ihre Regierung, ihre öffentlichen Einrichtungen, Unternehmen oder Agenturen von einer zuständigen Behörde ex ante bewertet werden, um das Risiko zu mindern, dass ein Dienst zu den militärischen, technologischen oder industriellen Kapazitäten von Belarus beiträgt. Der Beschluss (GASP) 2025/2040 sieht daher eine vorherige Genehmigung durch die zuständige Behörde für alle für die Republik Belarus, ihre Regierung, ihre öffentlichen Einrichtungen, Unternehmen oder Agenturen erbrachten Dienste vor, die nicht bereits den restriktiven Maßnahmen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 unterliegen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 23.10.2025

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