ErwGr. 10

REG_2025_2052 · zur Festlegung von Ökodesign-Anforderungen an externe Netzteile, drahtlose Ladegeräte, drahtlose Ladepads, Batterieladegeräte für Allzweck-Gerätebatterien und USB-Type-C-Kabel gemäß der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Verordnung (EU) 2019/1782 der Kommission

Wie die in Erwägungsgrund 5 genannte Überprüfung ergeben hat, bewegt sich die Effizienz von externen Netzteilen im Betrieb in einer Spanne von etwa 5 Prozentpunkten. Auch bei einer Last von 10 % weist die Effizienz eine Spanne auf. Der Mindestschwellenwert für die Energieeffizienz könnte daher angehoben werden, und es könnte unter Berücksichtigung der Lebenszykluskosten eine Mindesteffizienz bei einer Last von 10 % eingeführt werden. Werden die Ökodesign-Anforderungen so aktualisiert, dass externe Netzteile mit geringer Energieeffizienz vom Markt verschwinden, könnten bis 2035 Stromeinsparungen von etwa 0,7 TWh/Jahr erzielt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 24.11.2025

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