ErwGr. 12

REG_2025_2052 · zur Festlegung von Ökodesign-Anforderungen an externe Netzteile, drahtlose Ladegeräte, drahtlose Ladepads, Batterieladegeräte für Allzweck-Gerätebatterien und USB-Type-C-Kabel gemäß der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Verordnung (EU) 2019/1782 der Kommission

Die Definition von externen Netzteilen sollte nicht mehr auf Geräte mit einer Ausgangsleistung von weniger als 250 W, die nur mit einer begrenzten Anzahl von Haushalts- und Büroprodukten verwendet werden, beschränkt sein. Sie sollte vielmehr an internationale Normen und Vorschriften angeglichen werden, um den Anwendungsbereich der Verordnung zu erweitern, etwa in Bezug auf externe Netzteile für ein breiteres Spektrum von Haushalts- und Büroprodukten, einschließlich solcher mit höherer Leistung. Zudem sollte klargestellt werden, dass externe Netzteile, die als eigenständige Produkte verkauft werden, den Ökodesign-Anforderungen unterliegen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 24.11.2025

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