ErwGr. 9

REG_2025_2052 · zur Festlegung von Ökodesign-Anforderungen an externe Netzteile, drahtlose Ladegeräte, drahtlose Ladepads, Batterieladegeräte für Allzweck-Gerätebatterien und USB-Type-C-Kabel gemäß der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Verordnung (EU) 2019/1782 der Kommission

Im Aktionsplan der Union für die Kreislaufwirtschaft (5) und im Arbeitsprogramm für Ökodesign und Energieverbrauchskennzeichnung 2022-2024 wird hervorgehoben, wie wichtig es ist, den Übergang zu einer ressourceneffizienteren Kreislaufwirtschaft mit dem Ökodesign-Rahmen zu unterstützen. Es ist davon auszugehen, dass die Nutzungsdauer von externen Netzteilen durch die kürzere Lebensdauer der mit ihnen betriebenen Endgeräte begrenzt wird. In dieser Verordnung sollten daher geeignete Anforderungen festgelegt werden, die zur Verwirklichung der Ziele der Kreislaufwirtschaft beitragen, wozu insbesondere möglichst viele externe Netzteile, die mit einem oder mehreren separaten Verbraucherprodukten verwendet werden, interoperabel sein sollten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 24.11.2025

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