Anhang III

REG_2025_2058 · zur Änderung der Anhänge II und III und zur Berichtigung des Anhangs II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf Lebensmittel für eine besondere Ernährung

Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 wird wie folgt berichtigt:
1.In Teil E erhält unter Kategorie 13.2 (Diätetische Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke gemäß der Richtlinie 1999/21/EG (ausgenommen Produkte der Lebensmittelkategorie 13.1.5) der Eintrag für Advantam folgende Fassung: „E 969 Advantam 10“
„E 969 Advantam 10“
2.In Teil E erhält unter Kategorie 13.3 (Lebensmittel für eine gewichtskontrollierende Ernährung, die eine gesamte Tagesration oder eine Mahlzeit ersetzen sollen (ganz oder teilweise) der Eintrag für Advantam folgende Fassung: „E 969 Advantam 8“
„E 969 Advantam 8“

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 15.10.2025

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