ErwGr. 19

REG_2025_2083 · zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/956 hinsichtlich einer Vereinfachung und Stärkung des CO2-Grenzausgleichssystems

Zugelassene CBAM-Anmelder müssen eine jährliche CBAM-Erklärung vorlegen, die die Berechnung der grauen Emissionen enthält, die entweder auf Standardwerten oder auf tatsächlichen Werten, die von akkreditierten Prüfern überprüft wurden, beruht. Die Standardwerte sollten von der Kommission berechnet und zur Verfügung gestellt werden. Die Prüfung grauer Emissionen sollte daher nur bei tatsächlichen Werten angewendet werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.10.2025

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