ErwGr. 5

REG_2025_2088 · zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1092/2010, (EU) Nr. 1093/2010, (EU) Nr. 1094/2010, (EU) Nr. 1095/2010, (EU) Nr. 806/2014, (EU) 2021/523 und (EU) 2024/1620 im Hinblick auf bestimmte Berichtspflichten in den Bereichen Finanzdienstleistungen und Investitionsunterstützung

Die verbleibenden überflüssigen oder veralteten Berichts- und Offenlegungspflichten sind hauptsächlich auf horizontale Unstimmigkeiten in Bezug auf sektorspezifische und sektorübergreifende Rechtsvorschriften oder auf vertikale Unstimmigkeiten zwischen den Anforderungen der Union und den Anforderungen der Mitgliedstaaten („Überregulierung“) zurückzuführen. Andere Berichtspflichten könnten aufgrund wirtschaftlicher und regulatorischer Entwicklungen unangemessen sein. Die Europäischen Aufsichtsbehörden und die AMLA sollten daher nicht nur technische Regulierungs- und Durchführungsstandards überprüfen, sondern auch Stellungnahmen zur Wirkung geltender Gesetzgebungsakte abgeben können.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 21.10.2025

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