ErwGr. 4

REG_2025_2181 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 142/2011 hinsichtlich der Anforderungen an die Einfuhr von gebrauchtem Speiseöl

Gebrauchtes Speiseöl, ausgenommen Küchen- und Speiseabfälle, die von international eingesetzten Verkehrsmitteln stammen, ist Material der Kategorie 3 gemäß Artikel 10 Buchstabe p der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009. Gebrauchtes Speiseöl, das kein Material tierischen Ursprungs enthält oder nicht aus solchem besteht, fällt nicht in den Geltungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 30.10.2025

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