ErwGr. 7

REG_2025_2181 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 142/2011 hinsichtlich der Anforderungen an die Einfuhr von gebrauchtem Speiseöl

Um den Eingang von gebrauchtem Speiseöl in die Futtermittelkette für Nutztiere zu verhindern, sollten aus Drittländern eingeführte Sendungen von gebrauchtem Speiseöl, es sei denn, das gebrauchte Speiseöl wird durch ein geschlossenes Fördersystem verbracht, den Bedingungen für die Überwachung des Transports und des Eintreffens von Sendungen bestimmter Waren von der Eingangsgrenzkontrollstelle bis zum Betrieb am Bestimmungsort in der Union gemäß der Delegierten Verordnung (EU) 2019/1666 der Kommission (3) unterliegen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 30.10.2025

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