ErwGr. 6

REG_2025_2181 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 142/2011 hinsichtlich der Anforderungen an die Einfuhr von gebrauchtem Speiseöl

Gebrauchtes Speiseöl ist ein Ausgangsmaterial für die Herstellung von erneuerbaren Brennstoffen, Biodiesel oder oleochemischen Produkten. Um die von gebrauchtem Speiseöl ausgehenden Risiken für die Gesundheit von Mensch und Tier zu vermeiden und zu minimieren, sollten einschlägige Vorschriften für die Einfuhr von gebrauchtem Speiseöl festgelegt werden, einschließlich tierseuchenrechtlicher Beschränkungen, einer Liste der Drittländer, aus denen gebrauchtes Speiseöl eingeführt werden darf, einer Mustererklärung, die eine Sendung von eingeführtem gebrauchtem Speiseöl zum Zeitpunkt der amtlichen Kontrollen der Sendung an den Grenzkontrollstellen des Eingangs in die Union begleitet sowie Anforderungen an den Herkunftsbetrieb des gebrauchten Speiseöls.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 30.10.2025

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