Art. 14 – Vorfälle und Unfälle

REG_2025_2365 · über die Vermeidung der Freisetzung von Kunststoffgranulat zur Verringerung der Umweltverschmutzung durch Mikroplastik

(1)Unbeschadet der Richtlinie 2004/35/EG ergreifen die Wirtschaftsteilnehmer, EU-Frachtführer und Nicht-EU-Frachtführer im Fall eines Vorfalls oder Unfalls, der eine Freisetzung, die die menschliche Gesundheit oder die Umwelt beeinträchtigt, verursacht, folgende Maßnahmen: a) sofern zutreffend, unverzügliches Inkenntnissetzen der Notdienste; b) unverzügliches Ergreifen aller möglichen Maßnahmen, um die Folgen für die menschliche Gesundheit oder Umwelt zu minimieren; c) unverzügliche, jedoch spätestens 30 Tage nach dem Vorfall oder Unfall, der eine Freisetzung, die die menschliche Gesundheit oder die Umwelt beeinträchtigt, verursacht, erfolgende Bereitstellung der folgenden Informationen an die zuständigen Behörden, in deren Zuständigkeitsgebiet der Vorfall oder Unfall eingetreten ist: i) die geschätzten Mengen der Freisetzung; ii) die Ursachen der Freisetzung; und iii) die gemäß Buchstabe b ergriffenen Maßnahmen; und d) Maßnahmen, um weitere Vorfälle oder Unfälle zu vermeiden.
(2)Die zuständige Behörde, in deren Zuständigkeitsgebiet der Vorfall oder der Unfall eingetreten ist, verlangt erforderlichenfalls, dass die Wirtschaftsteilnehmer, EU-Frachtführer oder Nicht-EU-Frachtführer geeignete ergänzende Maßnahmen ergreifen, um die Folgen für die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu minimieren und weitere Vorfälle oder Unfälle zu vermeiden, einschließlich der Organisation spezifischer Schulungen.
(3)Bei einem Vorfall oder Unfall mit Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit oder die Umwelt in einem anderen Mitgliedstaat informiert die zuständige Behörde, in deren Zuständigkeitsgebiet der Vorfall oder Unfall eingetreten ist, unmittelbar die zuständige Behörde dieses anderen Mitgliedstaats.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 26.11.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 14 REG_2025_2365 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Art. 14 REG_2025_2365 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.